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Zahlungsmoral zum xxxten

Auch wenn ich das Thema schon so oft behandelt habe…….ich muss mir meinen Frust halt einfach von der Seele schreiben. Sicherlich gibt die VOB die Möglichkeit sich einen entsprechenden Zeitraum zum Prüfen einer Schlussrechnung zu nehmen. Aber das ist ein “Kann” und kein Muss.
Und eigentlich sollte es im privaten Geschäftsverhältnis durchaus möglich und machbar sein, eine Rechnung nach 30 Tagen auch bezahlt zu haben.
Am 31.12. hatte ich diese nämlich zugesandt. Klar, dass dann erst mal paar Tage zu Jahresbeginn vergehen bevor diese vom Architekten bearbeitet wird, damit rechne ich ja auch. Nachdem ich Ihm aber am 16.01.2019 die Gewährleistungsbürgschaft in die Hand drückte äußerte er sich dazu nicht.
Erst auf meine schriftliche Einlassung am 22.01. wurde er dann mal darauf aufmerksam, dass bereits drei Wochen die Rechnung ungesehen im Mailkasten schlummerte. Und dann am 23.01. auch direkt geprüft war.
Was den Kunden dann aber veranlasst nochmals eine Woche lange untätig zu bleiben erschließt sich mir nicht.
Was würden die Leute selbst sagen, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber den Lohn mal einen Monat lange einbehält?

Pferd

Die ausstehende Teilrechnungszahlung aus dem letzten Post vom 21.05.2015 ist immer noch nicht eingegangen. Am vergangenen Mittwoch hatte ich mit dem Kunden telefoniert wo er mir versicherte, die Bank hätte……und er dachte……und er würde……und die Zahlung ginge heute oder morgen noch bei Ihm raus.
Gestern hab ich per SMS diskret mitgeteilt, daß ich das Gerüst welches teilweise noch steht, damit der Kunde selbst noch Fassadenarbeiten durchführen kann, zum Abbau freigebe. Halbe Stunde später kam der Anruf: “ICH solle keinen Stress machen, das Geld müsste unterwegs sein und er hätte es letzte Woche wie vereinbart angewiessen”.
Die Banklaufzeiten sollten ja mittlerweile nur noch 1 AT betragen. (Was tatsächlich ist steht auf einem anderen Blatt Papier)
Heute ist Dienstag, no Money arrived yet.

Ich glaube: Er erzählt mir was vom Pferd.

Edit 05.06.2015: Das Pferd ist eingaloppiert :-)

OPos

Jedes Jahr…immer einen Fall dieser Art. Fast schon wie ein roter Faden.

Rechnungsausgang: 15.11.2014
Status heute 26.01.2015 immer noch offen

Aber während der Bauphase ständig quengeln, ja zügig alle Arbeiten auszuführen. Auch wenn es sich um zusätzliche Arbeiten handelte, welche dann von heute auf morgen erledigt werden mussten.

Edit vom 17.02.2015:
Zahlungseingang von immerhin 2/3 der Rechnungssumme. Nach schlanken drei Monaten. Mal sehen wie lange noch bis zur vollständigen Bezahlung.

Anfragen

Malerdeck schreibt heute wieder in seinem Blog von einer Anfrage nach dem Motto: Was kostet es ein Zimmer zu streichen. Keine Angabe über Grösse, Arbeitsort oder sonstige Wünsche. Klar dass man hier kein genaues spezifiziertes Angebot erstellen kann.

Mich erreichte vor zwei Tagen eine Anfrage bzgl. eines Neubaues, bzw. Umbaues per Mail mit folgenden Angaben:

“wir möchten den Dachstuhl zu einer neuen Wohnung ausbauen (Aufstocken). Dazu wollten wir von ihnen einen Kostenvoranschlag für die Zimmermanns-arbeiten des Dachs. Außerdem einen getrennten Kostenvoranschlag mit und einmal ohne den Abriss des alten Dachstuhls. Bei Rückfragen können sie uns unter der Tel.: xxxxx/xxxx erreichen”

Im Anhang eine Handvoll pdf Pläne zum Erarbeiten der Mengen. Wenn ich die Pläne so überfliege bin ich alleine für die Mengenerfassung 3-4 std. beschäftigt, ohne dann bereits das Angebot erstellt zu haben. Wieso denken alle Leute dass solche Arbeiten vom Handwerker kostenfrei geleistet werden müssen? Eigentlich wäre die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses eine Architektenaufgabe und damit ebenfalls mit Kosten verbunden. Solange sich aber Handwerker finden lassen, welche dies so nebenbei ohne Berechnung mit erledigen ist dies natürlich der einfachere und billigere Weg.
Ich für meinen Fall werde diesen Weg nicht mehr länger mitgehen.

Ausschreibungsärger

Habe gerade mal wieder eine beschränkte Ausschreibung eines öffentlichen Auftraggebers auf dem Tisch liegen. Ausgefertigt von einem mir namentlich bekannten Architekten, wessen Hilfe sich der entsprechende Träger offensichtlich bedient.
In der Bauleistungsbeschreibung wird von Traufverlängerung wegen des Anbringens eines WDVS auf die Aussenwände gesprochen. Es steht unter anderem geschrieben:
“Die ausgeschriebenen Dachdeckerarbeiten beziehen sich ausschließlich auf den verlängerten Traufbereich.”

In den Leistungen kommt dann die Position 4.07:
“Liefern und fachgercht ausführen von Firstanschlussausbildung, passend zur ausgeschriebenen Flachdachpfanne. Firstanschlusspfanne als Firstanschlussschiebepfanne. Verlegung exakt nach Herstellerverlegerichtlinien.”

Liest man sich jetzt nicht die genaue Beschreibung durch und kalkuliert seine Leistungen wie gewohnt dann hat man hier eine Position miteinkalkuliert, die offensichtlich garnicht zur Ausführung kommen soll. Weiss das der ein oder andere Bieter sogar ganz sicher (was bei mir ja nicht wirklich der Fall ist, ich vermute das ja nur), dann kann er sich in dieser einen Position der entscheidenden Vorspung herausholen um mit dem niedrigsten Angebot den Auftrag zu erhalten und trotzdem in den anderen Positionen ein mehr als auskömmlichen Angebotspreis stehen zu haben. So wird in Deutschland geschafft.

Ach ja. Reel kalkuliert macht Pos. 4.07 ca. 19% der Gesamtangebotssumme aus.