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Zahlungsmoral zum xxxten

Auch wenn ich das Thema schon so oft behandelt habe…….ich muss mir meinen Frust halt einfach von der Seele schreiben. Sicherlich gibt die VOB die Möglichkeit sich einen entsprechenden Zeitraum zum Prüfen einer Schlussrechnung zu nehmen. Aber das ist ein “Kann” und kein Muss.
Und eigentlich sollte es im privaten Geschäftsverhältnis durchaus möglich und machbar sein, eine Rechnung nach 30 Tagen auch bezahlt zu haben.
Am 31.12. hatte ich diese nämlich zugesandt. Klar, dass dann erst mal paar Tage zu Jahresbeginn vergehen bevor diese vom Architekten bearbeitet wird, damit rechne ich ja auch. Nachdem ich Ihm aber am 16.01.2019 die Gewährleistungsbürgschaft in die Hand drückte äußerte er sich dazu nicht.
Erst auf meine schriftliche Einlassung am 22.01. wurde er dann mal darauf aufmerksam, dass bereits drei Wochen die Rechnung ungesehen im Mailkasten schlummerte. Und dann am 23.01. auch direkt geprüft war.
Was den Kunden dann aber veranlasst nochmals eine Woche lange untätig zu bleiben erschließt sich mir nicht.
Was würden die Leute selbst sagen, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber den Lohn mal einen Monat lange einbehält?

Vorrauskasse

Bei immer mehr Diensten oder Produkten wird heutzutage im Vorraus kassiert. Ob Versicherungen, Nebenkosten oder auch Finanzamt. Man bezahlt im Vorraus auf eine zu erwartende Leistung oder einen zu erwartenden Verbrauch. Auch bei Wartungsverträgen von Software wird auf das kommende Jahr berechnet. Hier aber sogar, ohne die Gewissheit zu haben auch eine Leistung dafür zu bekommen. Man stelle sich das Szenario einmal vor: Ich bezahle meine Softwarepflege, weiß aber nicht sicher ob den ein neues Update kommt oder nicht.
Eine neue Form der Gängelei stellte sich für mich aber in folgendem Fall dar. Ich bekomme Ende Juli ein Softwareupdate, welches eine neue Freischaltung erfordert. Diese habe ich angefordert und als ich sie dann eingebe, erscheint eine Befristung der Freischaltung bis zum 30.09. Kurioserweise ist zum 01.09. meine Pflegevertragsgebühr fällig.
Ich finde das eine Ungeheuerlichkeit. Das Update ist schliesslich mit dem letzjährigen Wartungsvertragszyklus bezahlt.
Und unabhängig davon, ob ich jetzt meinen Wartungsvertrag noch weiterführe oder nicht, muss mir die Programmbenutzung zum jetzigem Strand auch weiterhin ermöglicht werden. Schließlich wurde dazu ja auch das Programm käuflich erworben, was ja auch eine nicht gerade unerhebliche Summe ausmachte.

Leider ist eine solche Investition keine, welche man alle paar Jahre neu tätigt. Es sind ja nicht nur die reinen Programmkosten. Es kommen dann ja ein Einarbeitung, einpflegen der Daten und vieles mehr noch hinzu, welches die Kosten noch signifikant erhöhen würde.
Mich beschleicht das Gefühl, daß die Softwarebranche diese Situation auch leidlich ausnutzt.